Geborene Seconda

Meine Mutter ist Schweizerin. Ihre Mutter auch, genauso wie deren Mutter, Grossmutter, Ur- und Ururgrossmutter es auch waren. All diese Frauen sind in der Schweiz geboren, Kinder von Schweizer Müttern, in der Schweiz aufgewachsen und haben – soweit es zu ihrer Zeit möglich war – hier in der Schweiz die Schule besucht. Sie sind meine Ahnen, meine Herkunft, ich stamme aus ihrer Linie ab. Meine Urururgrossmutter wuchs ein paar Dörfer weiter auf, als ich es tat. Die Namen all dieser Frauen waren typisch schweizerisch, ihr Aussehen und ihre Sprache waren es auch.

Nun, falls bei Ihnen während des Lesens dieser Zeilen der Eindruck entstanden sein sollte, dass es selbstverständlich sei, dass wir es bei den genannten Frauen (mich eingeschlossen) mit Schweizerinnen zu tun haben, dann täuschen Sie sich.

Die Schweizer Staatsbürgerschaft haben diese Frauen nämlich nicht etwa ihren Müttern oder gar ihren Geburtsorten oder den von ihnen besuchten Schulen zu verdanken. Nein, das kleine rote Büchlein mit weissem Kreuz lag nur deshalb in ihrer Schublade, weil ihre Väter Schweizer waren.

Und darin unterscheiden sie sich wesentlich von mir, oder wie ich es seit jeher empfinde, ich mich von ihnen. Zwar bin auch ich von einer Schweizer Mutter in der Schweiz geboren worden, habe hier die Schulen besucht und spreche wie eine echte Schweizerin. Aber ich habe aus Sicht unseres Staatsrechts ein Manko, das es mir nicht erlaubte, als Schweizerin geboren zu werden: Mein Vater ist Ausländer.

Er ist einer jener Italiener, die in den 50er Jahren in die Schweiz gekommen sind, um eine Arbeit zu finden. Sein Leben kam etwas anders als geplant heraus und er hat sich in der Schweiz niedergelassen, mit einer Schweizerin eine Familie gegründet und zeitlebens in der Schweiz gearbeitet. Nachdem er den grössten Teil seines Lebens in der Schweiz verbrachte, ist er auch dort gestorben und beerdigt worden. In diesem Fall, sagte das Recht, sei es nicht recht, dass man als Schweizerin geboren wird, man kam als Ausländerin zur Welt. Im Volksmund nennt man das eine Seconda.

Ich weiss auch nicht, warum ich das hier schreibe, liebe Leser. Doch, ich glaube, es hat etwas mit der Abstimmung über die Durchsetzungsinitiative der SVP zu tun. Es lag mir einfach daran, Ihnen das noch vor der Abstimmung mitzuteilen, und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

3 Kommentare zu „Geborene Seconda

  1. Verstehe ich so gut. In den letzten Jahren ist die genaue Definition der Herkunft leider sehr wichtig geworden. Aber, meine Kinder (50% CH-50% HR) finden es übrigens ganz toll, wenn man nicht nur aus einem Land stammt und sowas wie Bonusländer noch dazu hat. Es ist eigentlich ganz einfach und nur eine Frage der Sichtweise. Aber eben…

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  2. Weisst Du Sandra, ich schäme mich über das von dir erwähnte „Seconda“-Gesetz. Noch mehr schäme ich mich, über diese menschenverachtende SVP-Initiative abstimmen zu müssen – aber ich muss, denn jede Neinstimme zählt und ist wichtig.
    Hab eine gute Zeit und herzliche Grüsse. Ernst

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